Gebäudeausweis

Gebäudeausweis

Wer eine Immobilie besitzt und diese vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, ist dazu verpflichtet, einen Gebäudeenergieausweis durch einen qualifizierten Energieberater erstellen zu lassen und dies dem Interessenten vorzulegen. Bei Neu- und Anbauten ist es Vorschrift, diesen mit dem Bauantrag vorzulegen.

Dies unterscheidet sich wie folgt: vom Verbrauchsausweis, der den Energieverbrauch der Gebäudebewohner beinhaltet und des Bedarfsausweises, der den Zustand von Wänden, Fenstern und Heizungen anzeigt.


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